Ungleichheiten in und zwischen den Ländern verringern
Die Agenda 2030
Die 2015 von der UN beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs) sind Produkte komplexer politischer Verhandlungen und repräsentieren daher potenziell widersprüchliche Interessen, die aus dem Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteur_innen resultieren. Bemerkbar macht sich dies nicht nur in der Gesamtgestaltung der Agenda 2030, sondern auch innerhalb einzelner SDGs und ihrer jeweiligen Targets. Ein besonders interessantes Beispiel ist das SDG 10. Erstmals hat die UN ein eigenständiges Ziel zu Ungleichheiten in und zwischen Ländern etabliert und nimmt sich mit dem "Leave no one behind"-Prinzip (LNOB) als Leitlinie für die gesamte Agenda explizit der Notwendigkeit von Inklusion und dem Abbau verschiedener Formen von Ungleichheiten an. Insgesamt betreffen Themen und Anliegen des SDG 10 also alle anderen SDGs gleichermaßen und sind somit zentrale Querschnittsmaterie in der Agenda 2030.
Die Targets des SDG 10:
10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
10.5 Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.6 Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
10.7 Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
10.a Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.b Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
10.c Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
Zur Situation in Österreich
Die Targets der SDG 10 Ziele wenden sich erstens gegen Diskriminierung und Marginalisierung von Gruppen beziehungsweise Individuen auf der Basis von Ungleichheitsdimensionen, sogenannte horizontale Ungleichheiten, indem Chancengleichheit gewährleistet und die Ungleichheit der Ergebnisse reduziert werden sollen, konkreter durch Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und der Förderung von geeigneter Maßnahmen. Zweitens sollen Ungleichheiten zwischen Ländern durch eine stärkere Repräsentation des Globalen Südens und forcierte Entwicklungszusammenarbeit bekämpft werden, mit einem besonderen Fokus auf Migration. Drittens sind auch ökonomische (vertikale) Ungleichheiten vertreten, gehen jedoch Kritiker_innen nicht weit genug. Die zunehmende Schere zwischen Arm und Reich beziehungsweise die Akkumulation von Kapital bei einer kleinen gesellschaftlichen Elite wird in der Wissenschaft verstärkt mit Sorge beobachtet. Die Arbeitsgruppe des SDG 10 befasst sich mit negativen Effekten steigender Ungleichverteilung von Vermögen, einem stabilen Sozialstaat sowie einer sozial-ökologischen Infrastruktur, dem Ausbau politischer Partizipation und der internationalen Verantwortung von Österreich.
Optionenliste
(basierend auf dem zu veröffentlichenden Optionenbericht)
Die durch die SDG-Gruppen ausgearbeiteten Optionen sollen als Vermittlung an die Bundesregierung fungieren, welche konkreten Optionen von Österreich gesetzt werden können, um die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Development Goals umzusetzen. Der Optionenbericht wird am 02.12.2021 veröffentlicht.
- Option 10.1-5_1: Vermögenssteuer für mehr Verteilungsgerechtigkeit
- Option 10.1-5_2: Erbschaftssteuer für mehr Verteilungsgerechtigkeit
- Option 10.1-5_3: Finanzregister einführen: gegen Steuerflucht und Geldwäsche
- Option 10.1-5_4: Management-Gehälter begrenzen
- Option 10.1-5_5: Ausbau sozial-ökologischer Infrastruktur als Korrektur der Ungleichheit
- Option 10.6: Erweiterung der Finanzierungsbasis des österreichischen Wohlfahrtsregimes und Verbesserung seiner Armutsfestigkeit
- Option 10.7: Nachhaltiger gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Liberalisierung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft
- Option 10.8: Verantwortungsvolle Migrationspolitik durch Ratifizierung und Umsetzung internationaler Konventionen
- Option 10.9: Internationale Regulierungen der Finanz- und Steuerpolitik: Steuerpolitik Österreichs im Bereich der Besteuerung transnationaler Unternehmen und Finanzmarktaktivitäten