Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Die Agenda 2030
Global herrscht Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Das Ziel von SDG 5 (Gender Equality) ist es daher, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung zu befähigen. Die neun Targets (Unterziele) thematisieren u.a. die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in allen ihren Ausformungen, gleichberechtigte Arbeitsteilung und Teilhabe.
Zuschreibungen zu den Geschlechtern sind nach wie vor existent. Als hartnäckig erweist sich hier die Geschlechterordnung, also die Bewertung von als männlich oder weiblich gesehenen Eigenschaften und Tätigkeiten als besser oder schlechter, wertvoller oder weniger wert. Wollen wir die Diskriminierungen beseitigen, so müssen diese Mechanismen verstanden und in allen Lebensbereichen nachhaltig verändert werden. Dazu bedarf es auch bewusstseinsbildender Maßnahmenbündel.
Eine nachhaltige Systemveränderung kann dann gelingen, wenn auch Männer mit eingebunden werden. Es existieren unterschiedliche Männlichkeiten, wobei einige problematische und toxische Merkmale aufweisen. Diese können auf individueller Ebene, auf Ebene der Familie, der Gesellschaft und Umwelt zerstörerisch wirken. Wollen wir Gender Equality erreichen, so müssen die vorherrschenden Vorstellungen von Männlichkeit verändert werden, im Sozialen wie im Ökologischen. Es braucht neue, gesunde und gewaltfreie Männerbilder.
Es ist zudem zentral, Geschlecht verschränkt mit anderen Kategorien wie Hautfarbe, Behinderung, soziale Herkunft, Ethnizität, Alter, Sexuelle Orientierung/Geschlechtsidentität und Religion zu betrachten. Diese wirken nicht allein, sondern im Zusammenspiel. Diese Sichtweise erlaubt, Ungleichheitsverhältnisse miteinzubeziehen, die über Geschlecht allein nicht erklärt werden können.
Die Targets des SDG 5:
5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
5.a Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern
5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken
Zur Situation in Österreich
Österreich hat das SDG 5 (Gender Equality) noch nicht erreicht. Frauen sind nach wie vor mit struktureller Gewalt konfrontiert. So ist die Einkommensschere/Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern mit 36,7 % (Bruttojahreseinkommen) bzw. 20,4 % (Bruttostundenlohn) sehr groß und liegt weit über dem EU-Schnitt. Der Gender Pay Gap ist unmittelbar die Grundlage für ungleiche Pensionen: Wer weniger verdient, bekommt im Alter weniger Pension. Die Pensionsschere liegt in Österreich bei über 40 %. Ein weiteres Problemfeld ist die ungleiche Verteilung der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit. So verbringen Männer deutlich weniger Zeit als Frauen damit, sich um Kinder, ältere oder kranke Personen zu kümmern oder häusliche Tätigkeiten zu verrichten. Die Beteiligung von Männern am Kinderbetreuungsgeldbezug liegt bei nur 4,5 %.
Gewalt von Männern an Frauen ist ein großes, strukturelles Problem. Es gibt zwar Statistiken, die Daten sind jedoch mangelhaft. Es fehlen disaggregierte Daten zu geschlechtsspezifische Gewalt und Daten für die Prävention von Frauenmorden (Femizide). In Österreich werden pro Monat durchschnittlich drei Frauen ermordet.
Für den österreichischen Kontext ist auch wesentlich, dass neben Männern und Frauen auch ein nicht-binärer, dritter Personenstand existiert. Wichtig ist, dass weitere Anti-Diskriminierungsmaßnahmen folgen.
Aus Sicht des SDG 5 liegen die Hebel für Gender Equality in einer Neubewertung von Arbeit und damit einer fairen Entlohnung, einer gleichen Verteilung von unbezahlter Haus- und Sorgearbeit und im Abbau von Geschlechterstereotypen.
Optionenliste
(basierend auf dem zu veröffentlichenden Optionenbericht)
Die durch die SDG-Gruppen ausgearbeiteten Optionen sollen als Vermittlung an die Bundesregierung fungieren, welche konkreten Optionen von Österreich gesetzt werden können, um die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Development Goals umzusetzen. Der Optionenbericht wird am 02.12.2021 veröffentlicht.
- Option 5.1: Entgeltpolitik
- Option 5.2: Die paritätische Umverteilung von kinderbezogenen Betreuungs- und Versorgungsaufgaben
- Option 5.3: Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderung
- Option 5.4: Flächendeckende Verankerung von gendersensibler Elementarpädagogik