UniNEtZ–Optionenbericht:
Österreichs Handlungsoptionen zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für eine lebenswerte Zukunft
Inhalt
- Nachhaltige Entwicklung in Österreich gemeinsam gestalten: Das Projekt UniNEtZ stellt sich vor
- Studierende im UniNEtZ
- Gedanken zur Selbstreflexion
- Aufbau des UniNEtZ-Optionenberichts und Lesehinweise
- Literaturverzeichnis
- Einleitung
- Wohlergehen von Mensch und Gesellschaft
- Globale Umwelt-Commons
- Nachhaltige und gerechte Wirtschaft
- Energiesysteme und zirkuläres Kohlenstoffmanagement
- Ernährung und Lebensmittelproduktion
- Städtische und ländliche Raumentwicklung
- Resumee
Optionen und
Maßnahmen
Inhaltsverzeichnis
SDG 1: Keine Armut
Optionen
01_03
Reform der kommunalen Flächennutzung und
Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen
Baulandplanung und Fördermechanismen)
SDG 2: Kein Hunger
2.1 und 2.2
2.1 Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
2.2 Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.
2.3 und 2.4
2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung.
2.4 Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.
2.5
Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
2.a
Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.
2.b
Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.
2.c
Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen
Optionen
02_01
Protein Transition: Deutliche Reduktion des Fleischkonsums, gleichzeitig gesteigerter Konsum von pflanzlichen Proteinen
02_06
Krisensicherung der Ernährung und Landwirtschaft: Sicherung einer ausgewogenen und langfristigen Eigenversorgung mit Lebensmitteln durch eine nachhaltige Lebensmittelwertschöpfungskette
SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
Targets
3.1
Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken.
3.2
Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken.
3.3
Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen.
3.4
Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern.
3.5
Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken.
3.6
Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren.
3.7
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten.
3.8
Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle.
3.9
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern.
3.a
Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken.
3.b
Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten.
3.c
Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen.
3.d
Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken.
Optionen
03_04
Systematische und systemische Berücksichtigung von
Gesundheitsauswirkungen bei allen Entscheidungen
Zeit- und zukunftsgemäße Präventionsprozesse
und -strukturen
SDG 4: Hochwertige Bildung
Target
4.7
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.
Optionen
04_03
Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung
im Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan
für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich
04_04
Verankerung von Konzepten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog_innen in der Elementarpädagogik
04_06
Schaffung von projektorientierten Handlungs- und
Reflexionsräumen für die Arbeit an realweltlichen
Fallbeispielen im Kontext nachhaltiger Entwicklung
04_07
Aufbau bzw. Weiterentwicklung von
Rahmenbedingungen für eine demokratische,
partizipative Kultur an österreichischen Schulen zur
Förderung von Frieden und nachhaltiger Entwicklung
04_08
Digitalisierung und Nachhaltigkeit im schulischen Kontext –
Bildungskonzepte für nachhaltige Entwicklung im digitalen Zeitalter
04_10
Bildungskonzepte für Nachhaltigkeit in allen
Studienplänen an Universitäten und Hochschulen
verankern
04_11
Etablierung von BNE-Weiterbildungsprogrammen für Hochschullehrende
an Universitäten und Hochschulen
04_12
Stärkere Förderung und adäquate Unterstützung sowie erhöhte
Sichtbarkeit von Erwachsenenbildung im Nachhaltigkeitskontext
04_13
Bewegung und Bewegtes Lernen als ergänzende Form
des traditionellen Lernens ganzheitlich auf allen
Bildungsebenen verankern – mit und durch Bewegung lernen
04_14
Systematische Förderung fachspezifischer Kompetenzen
zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung in jedem Unterrichtsfach
04_16
Transdisziplinäre Bildung – Gemeinschaftliches
verantwortungsvolles Lernen zwischen Schüler_innen,
Lehrer_innen und außerschulischen Akteur_innen
04_18
Entwicklung einer demokratischen Schulkultur auf
Organisations-, Unterrichts-, und inter-personeller
Ebene
SDG 5: Geschlechtergleichheit
SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Targets
6.1
Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen
6.2
Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen
6.3
Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
6.4
Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern
6.5
Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit
6.6
Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
6.a
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programm me im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologie
Optionen
06_04
Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)
06_09
Stärkung des Integrated Water Resources Management für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
Targets
7.1
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern.
7.a
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern
7.b
Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen.
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Targets
8.1
Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten.
8.2 und 8.4
8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren.
8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen.
8.3, 8.5 und 8.8
8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen.
8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.
Optionen
08_02
Investitionsprogramm zur Bewältigung der Covid-19-Wirtschaftskrise nachhaltig und im Sinne des Klimaschutzes gestalten
08_03
„Faktor X“: Verbesserung der Ressourceneffizienz durch steuerliche und regulatorische Maßnahmen
08_04
Ausstieg aus transatlantischen Sojaimporten, Reduktion von Schweinefleischproduktion, -konsum und -abfall
08_05
Lebens-Voll-Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf 50.000
Stunden als Grundlage für eine Umverteilung von Arbeit (inkl. Care Work)
SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Targets
9.1
Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen.
9.5
Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen.
Optionen
09_01
Entwicklung und Förderung einer nachhaltigkeitsorientierten
Güterverkehrsinfrastruktur (von der Straße auf die Schiene)
09_02
Aufbau und Modernisierung einer nachhaltigkeitsorientierten
Wiederverwendungs- und Recyclinginfrastruktur
SDG 10: Weniger Ungleichheiten
Targets
10.1 und 10.4
10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten.
10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
10.2 und 10.3
10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.
10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht.
Optionen
10_06
Erweiterung der Finanzierungsbasis des österreichischen Wohlfahrtsregimes und Verbesserung seiner Armutsfestigkeit
10_07
Nachhaltiger gesellschaftlicher Zusammenhalt durch
Liberalisierung von Wahlrecht und Staatsbürger_innenschaft
10_08
Verantwortungsvolle Migrationpolitik durch Ratifizierung und Umsetzung internationaler Konventionen
10_09
Internationale Regulierungen der Finanz- und Steuerpolitik: Steuerpolitik Österreichs im Bereich der Besteuerung transnationaler Unternehmen und Finanzmarktaktivitäten
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Targets
11.1
Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.
11.2
Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
11.3
Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken.
11.4
Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken.
11.5
Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen.
11.6
Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung.
Optionen
11_05
Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning) zugänglich machen
11_08
Schaffung klar definierter Verantwortungsbereiche zwischen staatlicher Gewährleistungs- und Eigenverantwortung
SDG 12: Nachhaltiger/r Konsum und Produktion
Targets
12.2
Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.
12.3
Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern.
12.4
Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken.
12.5
Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern.
12.6
Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen.
12.7
In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten.
Optionen
12_01
Nachhaltiger Umgang mit mineralischen Rohstoffen
von der Gewinnung bis inklusive Halbzeugherstellung
12_02
Aktionsplan Hochwertiges Recycling: Design for Recycling, Schadstofffreiheit & Einsatz von Sekundärrohstoffen
12_04
Änderung des Abfallregimes (Beginn und Ende der Abfalleigenschaft) zur Verstärkung der Kreislaufwirtschaft
12_06
Integration von Ökobilanzen in öffentliche Bau-Ausschreibungsverfahren
unter Berücksichtigung der Pre- und Post-Procurement-Phase
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Targets
13.1
Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken.
13.2 und 13.3
13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen.
13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern.
13.a und 13.b
13.a Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird.
13.b Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen.
Optionen
13_03
Langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung bei Siedlungsbegrünungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kühlfunktion, insbesondere während Hitze- und Trockenperioden
13_07
Monitoring und Wirksamkeitsanalyse der (österreichischen Beiträge zur) internationalen Klimafinanzierung
SDG 14: Leben unter Wasser
SDG 15: Leben an Land
Optionen
15_02
Rettungsinseln für die Natur: Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft
zur Bewältigung der Biodiversitätskrise
15_05
Entwicklung und Förderung von Agroforstwirtschaft
als Beitrag zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in
der Landnutzung
15_06
Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen
und Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume
15_08
Festlegung einer nationalen Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung
für Österreich entsprechend der gegebenen europäischen Rahmenbedingungen zur Sicherung
der österreichischen biologischen Vielfalt
15_11
Evaluierung des öffentlichen Steuer- und Förderungssystems hinsichtlich Synergien
und Trade-offs mit den Zielen der Österreichischen Biodiversitäts-Strategie
15_12
Mainstreaming von ökologischen und sozialen Agenden in Bioökonomie-
und Klimaschutzstrategien, -maßnahmen und -forschung
15_15
Wie verwenden wir das Land? Verbindliche Regionalplanung auf Ebene
der Bundesländer zur Verminderung von Flächenverlusten
SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Targets
16.2
Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.
16.3
Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.
16.4
Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.
16.6 und 16.7
16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.
16.8
Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.
16.9
Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben.
Optionen
16_08
„Zugang zum Recht“ für Kinder als Betroffene effektiv gewährleisten – Strukturpaket Kinderrechte!
16_11
Entwicklung valider Indikatoren zur Unabhängigkeit der Justiz auf der Grundlage von EU-Empfehlungen
16_12
Optimierung bestehender Indikatoren zur Unabhängigkeit der Justiz auf der Grundlage ihrer Setzung durch die UNO
16_15
Weiterbildungs- und Dialogsettings zur Unterstützung
inter-organisationaler Kooperation entwickeln und etablieren
SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Targets
17.2
Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
17.3
Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
17.6
Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung
Optionen
17_01
OPTION IN REVISION - Die Option wurde zwischenzeitlich entfernt
Rolle Österreichs in internationalen Partner_innenschaften durch Fokus auf Multilateralismus stärken: Steigerung der Mittel für internationale Organisationen und Programme
Anhang: Ergänzende Dokumentation zum UniNEtZ-Optionenbericht
UniNEtZ-Literaturdatenbank (als Teil der CCCA Literaturdatenbank)
Erweiterungs-Publikationen
forum n (Hrsg.) (2021): Engagiert und interdisziplinär neue Wege gehen!
Studierendenperspektiven zu Nachhaltigkeit in Wissenschaft und Kunst. Eine Sammlung studentischer Abschlussarbeiten aus dem Projekt UniNEtZ.
Glatz, I., Allerberger, F., Fehr, F., Gratzer, G., Horvath, S.M., Keller, L., Kreiner, H., Kromp-Kolb, H., Lang, R., Liedauer, S., Lindenthal, T., Passer, A., Payerhofer, U., Preiml, S., Schneeberger, A., Steinwender, D., Weidl, L. und Stötter, J. (2021): Den 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen den Weg bereiten. UniNEtZ: der Weg von der Theorie in die Praxis. GAIA 30(1). 54-64. https://doi.org/10.14512/gaia.30.1.11
Stötter, J., Kromp-Kolb, H., Körfgen, A., Allerberger, F., Lindenthal, T., Glatz, I., Lang, R., Fehr, F. und Lisa Bohunovsky, L. (2019): Österreichische Universitäten übernehmen Verantwortung. Das Projekt Universitäten und Nachhaltige EntwicklungsZiele (UniNEtZ). GAIA 28 (2). 163-165. https://doi.org/10.14512/gaia.28.2.16
Körfgen, A., Förster, K., Glatz, I., Maier, S., Becsi, B., Meyer, A., Kromp-Kolb, H. and Stötter J. (2018): It’s a Hit! Mapping Austrian Research Contributions to the Sustainable Development Goals. Sustainablitiy 10(9):3295. https://doi.org/10.3390/su10093295